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| − | + | * Kommissionsartikel | |
| − | + | * Traubenbestände | |
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| − | + | * Artikel, die in Aufträgen erfasst wurden. Diese werden erst mit Erfassung der Rechnungen relevant für die Bestandsmeldung. | |
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Aktuelle Version vom 11. September 2020, 14:58 Uhr
Bestandsabgleich
Bevor die Bestandsmeldung aus dem System gezogen wird, müssen die winenet-Bestände mit den tatsächlich vorhandenen Beständen abgeglichen werden.
Dazu kann der Bericht "Abfragen/Bestandsabfragen/Bestandsübersicht" verwendet werden:
- es muss das Datum der Bestandsprüfung gewählt werden (2) und
- danach die Auswertung aktualisiert werden (3).
- Danach gilt es die tatsächlich vorhandenen Bestände mit den ermittelten "Stück Gesamt"-Mengen (4) zu vergleichen.
Es sollte darauf geachtet werden, dass Aufträge, die bereits beliefert worden sind, vor Bestandsprüfung abgerechnet werden. Andernfalls gilt es die reservierten Mengen zusätzlich zu berücksichtigen.
- etwaig ermittelte Differenzbestände gilt es nachzuerfassen. Dazu können folgende Abgangsarten verwendet werden:
- Werbeverbrauch: mengenmäßig ist erlaubt, was plausible erklärt werden kann. Bitte aus diesem Grund immer eine plausible Begründung im Feld "Notizen" anführen.
- Eigenverbrauch: stellt einen Verkauf an sich selbst dar. Bitte immer mit den Gestehungskosten als Preis verrechnen (Preis idR ca. €1,-- pro Flasche incl. MWST). Keinesfalls sollten zur Bewertung die Ab Hof-Preise verwendet werden. Als Eigenverbrauch können idR. 50lt/Monat verwertet werden.
- Schwund: 5-7% von Verkaufsmenge oder Erntemenge ist in der Regel plausibel erklärbar
- Fassweine: Größere Schwundmengen sind leicht erklärbar und begründbar (z.B. Geläger, Ausstiften anderer Fässer). Vor allem bei einer Vielzahl an Barrique-Fässern ist ein hoher Schwund leicht argumentierbar.
- Flaschenweine: hier sind in der Regel nur geringe Mengen plausibel, ausgenommen es liegt eine Schadensmeldung vor oder die Flaschenweine werden zum "Ausstiften" verwendet.
- Kleinverkauf: verbleibende Fehlmengen können auch mittels Kleinverkauf nacherfasst werden. Auch hier gilt: es soll im erklärbaren Rahmen bleiben.
Die bisher im Berichtszeitraum erfassten Verbräuche für Schwund und Eigenverbrauch können mit Hilfe der Bewegungsübersicht/Zusammenfassung leicht ermittelt werden:
Bestandsmeldung abgeben
Stimmen die ermittelten Bestände mit den errechneten Beständen überein, kann die Bestandsmeldung mit Hilfe des Berichts "Abfragen/Bestandsabfragen/Bestandsmeldung" ermittelt werden.
Die Bestandsmeldung muss bis spätestens 15. August in Wein online erfasst werden. Die ermittelten Melde-Daten müssen hier manuell im Menüpunkt "Bestandsmeldung/Neu" eingetragen werden.
Wichtig: die in Wein-Online angeführten Anfangsstände müssen mit den Anfangsständen in winenet übereinstimmen (Rundungsdifferenzen ausgenommen). In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Werte nicht übereinstimmen. Bitte um Benachrichtigung des winenet-Teams zur Klärung der Differenzen. Etwaige Differenzen können leicht ermittelt werden.
Um etwaige Differenzen bei der nächsten Bestandsmeldung zu vermeiden müssen nach finaler Auswertung der Bestandsmeldung in den Buchungskreiseinstellungen das "Früheste Bewegungsdatum" auf 01. August gesetzt werden. Nach dem 15. August wird dieses Datum systemseitig automatisch gesetzt.
Bestandsmeldung bei geteiltem Berichtszeitraum
Für alle Winzer, die zwischen 01. August des Vorjahres und dem 31. Juli des aktuellen Kalenderjahres mit dem wineNET-System begonnen haben gilt: Die Bestandsmeldung muss aus zwei Zeiträumen ermittelt werden.
- für den Zeitraum vor dem Start mit winenet
- und dem Zeitraum ab dem Start mit winenet
Die Zusammenführung der beiden Bestandsmeldungszeiträume kann mit Hilfe einer vorgefertigten Excel-Datei erfolgen. Die Datei wird vom wineNET -Team zur Verfügung gestellt.
Für die Abfrage der winenet-Bestandsmeldung muss der Auswertungszeitraum eingeschränkt werden. Beispielsweise muss bei Start mit dem winenet-Kellerbuch per 01.01. der Auswertungszeitraum auf "01.01. bis 31.07" gesetzt sein.
Jene Winzerinnen und Winzer deren Daten "geteilt" ermittelt werden bitten wir bei Fragen um Kontaktaufnahme.
Eine Excel-Tabelle zur Zusammenführung der beiden Berichtszeiträume können Sie hier entnehmen (Vorlage-Bestandsmeldung)
| Hinweis zur Auswertung |
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Nicht enthalten sind in den Daten:
Enthalten sind in den Daten:
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