Bestandsmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus winenet
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 17: Zeile 17:
 
*** '''Flaschenweine''': hier sind in der Regel nur '''geringe Mengen''' plausibel, ausgenommen es liegt eine Schadensmeldung vor oder die                  Flaschenweine werden zum "Ausstiften" verwendet.
 
*** '''Flaschenweine''': hier sind in der Regel nur '''geringe Mengen''' plausibel, ausgenommen es liegt eine Schadensmeldung vor oder die                  Flaschenweine werden zum "Ausstiften" verwendet.
 
** '''Kleinverkauf''': verbleibende Fehlmengen können auch mittels Kleinverkauf nacherfasst werden. Auch hier gilt: es soll im erklärbaren Rahmen bleiben.
 
** '''Kleinverkauf''': verbleibende Fehlmengen können auch mittels Kleinverkauf nacherfasst werden. Auch hier gilt: es soll im erklärbaren Rahmen bleiben.
** Die bisher im Berichtszeitraum erfassten Verbräuche für Schwund und Eigenverbrauch können mit Hilfe der Bewegungsübersicht/Zusammenfassung leicht ermittelt werden:
+
Die bisher im Berichtszeitraum erfassten Verbräuche für Schwund und Eigenverbrauch können mit Hilfe der Bewegungsübersicht/Zusammenfassung leicht ermittelt werden:
 
[[Datei:Bestandsmeldung_2.png|thumb|600px|ohne]]
 
[[Datei:Bestandsmeldung_2.png|thumb|600px|ohne]]
 
[[Datei:Bestandsmeldung_3.png|thumb|600px|ohne]]
 
[[Datei:Bestandsmeldung_3.png|thumb|600px|ohne]]

Version vom 27. Juli 2020, 15:21 Uhr

Bestandsabgleich

Bevor die Bestandsmeldung aus dem System gezogen wird, müssen die winenet-Bestände mit den tatsächlich vorhandenen Beständen abgeglichen werden.

Dazu kann der Bericht "Abfragen/Bestandsabfragen/Bestandsübersicht" verwendet werden:

  • es muss das Datum der Bestandsprüfung gewählt werden (2) und
  • danach die Auswertung aktualisiert werden (3).
  • Danach gilt es die tatsächlich vorhandenen Bestände mit den ermittelten "Stück Gesamt"-Mengen (4) zu vergleichen.

Es sollte darauf geachtet werden, dass Aufträge, die bereits beliefert worden sind, vor Bestandsprüfung abgerechnet werden. Andernfalls gilt es die reservierten Mengen zusätzlich zu berücksichtigen.

Bestandsmeldung 1.png
  • etwaig ermittelte Differenzbestände gilt es nachzuerfassen. Dazu können folgende Abgangsarten verwendet werden:
    • Werbeverbrauch: mengenmäßig ist erlaubt, was plausible erklärt werden kann. Bitte aus diesem Grund immer eine plausible Begründung im Feld "Notizen" anführen.
    • Eigenverbrauch: stellt einen Verkauf an sich selbst dar. Bitte immer mit den Gestehungskosten als Preis verrechnen (Preis idR ca. €1,-- pro Flasche incl. MWST). Keinesfalls sollten zur Bewertung die Ab Hof-Preise verwendet werden. Als Eigenverbrauch können idR. 50lt/Monat verwertet werden.
    • Schwund: 5-7% von Verkaufsmenge oder Erntemenge ist in der Regel plausibel erklärbar
      • Fassweine: Größere Schwundmengen sind leicht erklärbar und begründbar (z.B. Geläger, Ausstiften anderer Fässer). Vor allem bei einer Vielzahl an Barrique-Fässern ist ein hoher Schwund leicht argumentierbar.
      • Flaschenweine: hier sind in der Regel nur geringe Mengen plausibel, ausgenommen es liegt eine Schadensmeldung vor oder die Flaschenweine werden zum "Ausstiften" verwendet.
    • Kleinverkauf: verbleibende Fehlmengen können auch mittels Kleinverkauf nacherfasst werden. Auch hier gilt: es soll im erklärbaren Rahmen bleiben.

Die bisher im Berichtszeitraum erfassten Verbräuche für Schwund und Eigenverbrauch können mit Hilfe der Bewegungsübersicht/Zusammenfassung leicht ermittelt werden:

Bestandsmeldung 2.png
Bestandsmeldung 3.png
Bestandsmeldung 4.png
Bestandsmeldung 5.png
Bestandsmeldung 6.png
Bestandsmeldung 7.png