Bestandsmeldung: Unterschied zwischen den Versionen
| Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Es sollte darauf geachtet werden, dass Aufträge, die bereits beliefert worden sind, vor Bestandsprüfung abgerechnet werden. Andernfalls gilt es die reservierten Mengen zusätzlich zu berücksichtigen. | Es sollte darauf geachtet werden, dass Aufträge, die bereits beliefert worden sind, vor Bestandsprüfung abgerechnet werden. Andernfalls gilt es die reservierten Mengen zusätzlich zu berücksichtigen. | ||
| − | [[Datei: | + | [[Datei:Bestandsmeldung_1.png|thumb|600px|ohne]] |
| + | [[Datei:Bestandsmeldung_2.png|thumb|600px|ohne]] | ||
| + | [[Datei:Bestandsmeldung_3.png|thumb|600px|ohne]] | ||
| + | [[Datei:Bestandsmeldung_4.png|thumb|600px|ohne]] | ||
| + | [[Datei:Bestandsmeldung_5.png|thumb|600px|ohne]] | ||
| + | [[Datei:Bestandsmeldung_6.png|thumb|600px|ohne]] | ||
| + | [[Datei:Bestandsmeldung_7.png|thumb|600px|ohne]] | ||
Version vom 27. Juli 2020, 15:10 Uhr
Bestandsabgleich
Bevor die Bestandsmeldung aus dem System gezogen wird, müssen die winenet-Bestände mit den tatsächlich vorhandenen Beständen abgeglichen werden.
Dazu kann der Bericht "Abfragen/Bestandsabfragen/Bestandsübersicht" verwendet werden:
- es muss das Datum der Bestandsprüfung gewählt werden (2) und
- danach die Auswertung aktualisiert werden (3).
- Danach gilt es die tatsächlich vorhandenen Bestände mit den ermittelten "Stück Gesamt"-Mengen (4) zu vergleichen.
Es sollte darauf geachtet werden, dass Aufträge, die bereits beliefert worden sind, vor Bestandsprüfung abgerechnet werden. Andernfalls gilt es die reservierten Mengen zusätzlich zu berücksichtigen.